Rechtsgebiete, mit denen Ingenieure immer wieder Berührung haben

Umfassende Rechtskenntnisse werden von Ihnen als Ingenieur nicht verlangt. Und doch sollten Sie die wichtigsten Gebiete zumindest im Überblick kennen: Nämlich diejenigen Rechtsgebiete, mit denen Sie im Alltag immer wieder einmal Berührung haben.

Vertragsrecht
Da ist zum einen das Vertragsrecht. Es ist ein riesiger Unterschied, ob Ihr Unternehmen einen Kauf-, einen Werk-, einen Dienst- oder einen Projektvertrag abschließt. Ebenso wichtig sind die Inhalte. Was muss ein Ingenieur bei Geheimhaltungsvereinbarungen beachten? Wie lässt sich sicherstellen, dass die eigenen AGB gelten? Was ist bei Projektabnahme wichtig? Was müssen Sie in Bezug auf die Produkthaftung wissen?
Patentrecht
Ein wesentliches Rechtsgebiet sind zudem die gewerblichen Schutzrechte, also Patente, Gebrauchsmuster und andere. Als Ingenieur müssen Sie zumindest grob wissen, wie ein Patent angemeldet wird und woran eine Anmeldung scheitern kann, damit Ihnen das nicht passiert.
Arbeitsrecht
Ein letztes Rechtsgebiet ist das Arbeitsrecht, das die Techniker und Ingenieure betreffen. Hier erfahren Sie, welche Fallen dort lauern und wie Sie als Führungskraft Ihre rechtlichen Pflichten erfüllen.


Souverän mit folgenden Begriffen umgehen:

Angebot und Annahme, Willenserklärung, Erklärungsmangel, Stellvertretung, Handeln für den Vertretenen, i. V., i. A., Prokura, Kaufvertrag, Werkvertrag, Abnahme beim Werkvertrag, Dienstvertrag, Abstraktionsprinzip

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Zahlungsfristen, Sicherung von Ansprüchen, vertragsimmanente Sicherungsmechanismen, Eigentumsvorbehalt, Bürgschaften, Sicherungsübereignung, Mangel an der Sache, Nachbesserung, Gewährleistung

Handelsrecht, kaufmännische Rügepflicht, Handelsregister, Produkthaftung, Geheimhaltungsvereinbarungen, Patent, Gebrauchsmuster, Offenlegung, Lizenz, Arbeitnehmererfindungsrecht, Neuheitsanforderung, Erfindungshöhe, gewerbliche Verwertbarkeit, Geschmacksmuster, Warenzeichen

Urlaubsregelungen, Abmahnungen, Kündigungsmöglichkeiten, Arbeitszeugnis